Preisangabenverordnung (PAngV) gilt
auf für Vermittler
Nach der PAngV § 1 ist auch "Anbieter", wer als Vermittler
auftritt.
z.B. Immobilienmakler, Kommissionäre, Reisevermittler (Reisebüros)
usw....
Seit dem "unseligen" 3.April 1995 werden in Thüringen die
Abschleppaufträge über
den "Verkehrsservice Thüringen e.V." und seine
"nachgeschaltete"
Abschleppleid(t)zentrale vermittelt. Der offene Rechtsbruch ist damit
bundesweit
salonfähig geworden. Dessen rühmt sich der ADAC, AvD, ACE, VBA,
Kfz-Innung,
usw..... bis heute, kurz die ganze ARGE Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU)
.
Hat sich die bisher vermittelnde POLIZEI immer noch
"fadenscheinig" darauf
herausreden können, nicht dem Wettbewerbsrecht und der PAngV zu
unterliegen,
kultivierte das "Verkehrsservice-System" den offenen
Rechtsbruch.
Selbst die GDV Dienstleistungs- GmbH&Co. KG vermittelt ohne die
gesetzlich-vorgeschriebene Preistransparenz die eingehenden Notrufe der
BAB-Notrufsäulen, bzw. "0800-NotfonD" - dazu auch noch
"organisiert" in BAYERN
durch die sog. POLIZEI-MONOPOLVERMITTLUNG .
Den Innenministerien in Bayern, Thüringen, Hessen, Sachsen (und bald
auch
Niedersachsen ?) scheint besonders "heftig" daran gelegen zu
sein, dass der
"MONOPOL-VERMITTLER" (Verkehrsservice oder GDV) den
RECHTSBRUCH fortsetzt und
hier den liegengebliebenen Autofahrern jegliche Preisvergleiche
verhindert.,
Schamlos antworten mir sogar Innenministerien (z.B. Hessen), dass doch
der
verunfallte Autofahrer selbst entscheiden kann, ob er selbst einen
Abschleppdienst anruft oder sich "ergeben" vermitteln lässt .
Hier übergehen
diese Behördenaktivisten, dass den Autofahrern selbst noch die
kostenpflichtige
Vermittlung verschwiegen wird - mit dem fadenscheinigen Argument, dass
diese
Verkehrsservice, bzw. GDV-Vermittlungskosten doch dem
auftragsannehmenden
Abschleppdienst berechnet wird. Die Weiterberechnung der
Vermittlungskosten
durch den Abschleppdienst an die Kunden wird hier schlicht
unterschlagen.
Dieses Verschweigen der Vermittlungskosten ist nach dem Wettbewerbsrecht
m.E.
unzweifelhaft eine "Strafbare Werbung", weil hier
"kostenlose" Vermittlung
suggeriert wird. Trotzdem weigern sich Staatsanwaltschaften dies
zu verfolgen -
wohl weil dieser Rechtsbruch von den Innenministerien
"bestellt" wurde ?
Dabei hat der BGH zweifelsfrei festgestellt, dass gerade nach einem
Unfall die
meisten Autofahrer so "verwirrt" sind, dass "Sie"
(Unfall-Autofahrer) vor
Übervorteilungen geschützt werden müssen - und den
Abschleppunternehmern streng
untersagt wurde, ihre Dienste vor Ort anzubieten.
Würden die Autofahrer erfahren, dass der GDV oder der Verkehrsservice
"blind"
ohne Preisvergleiche und nicht nächstgelegen, sondern z.B. nur mit
hohen
Kriterien gelistete , ggf. auch weit-entfernte Abschleppdienste
vermittelt, wäre
der "Spuk" GDV- oder Verkehrsservice-Vermittlung innerhalb
Stunden beendet ?
Die POLIZEI muss eigentlich nach einem zweiten BGH-Urteil nach
"GOA" im
Interesse des liegengebliebenen Autofahrers vermitteln - also
preiswürdig .
Wären z.B. mehrere Abschleppdienste "nächstgelegen" zur
Auswahl, müsste die
Polizei unabhängig vom Wettbewerbsrecht (preistransparent) sowieso im
Interesse
der Autofahrer vermitteln - was Sie (Polizei) schon seit
"Menschengedenken"
nicht befolgt hat.
Deshalb ist es wohl "nachvollziehbar", dass die Polizei
(Innenministerium) um
jeden Preis auch künftig transparente Strukturen verhindern will, damit
der
jahrelange RECHTSBRUCH der Behörden unentdeckt bleibt.
Eine andere Erklärung fällt mir dazu nicht ein ? - Oder doch ? -
Eine transparente Vermittlung würde auch jede Korruption - das
"Zusammenspiel"
von "anfälligen" Polizeibeamten und "dienstbaren"
Abschleppunternehmern
verhindern. In diesem Zusammenhang fällt mir ein Gesprächsverlauf mit
einem
Abteilungsleiter im Brandenburger Innenministerium 1998 ein.
Hier ging es darum, dass seit Jahren 99% aller Abschleppaufträge ein
bestimmter
Abschleppdienst mit ADAC-Vertrag vermittelt erhält. Der zweite
ortsansässige
Abschleppdienst ging und geht jahrelang "leer" aus.
Dieser Herr "Ammermann" vom Innenministerium führte nun in
"verquollenem
Amtsdeutsch" aus, dass es tatsächlich unmöglich sei, ab sofort
"halbe-halbe" zu
vermitteln, weil ja die POLIZEI doch sich dann selbst überführen
würde,
jahrelang einseitig vermittelt und betrogen zu haben.
Die anwesenden Abschleppunternehmer und die Rechtsanwältin verstanden
dies so,
also ob nun tatsächlich Reihum vermittelt wird und das Gespräch im
Innenministerium Brandenburg ein grandioser Erfolg war. "Jetzt
hören Sie also
mit der einseitigen Betrugsvermittlung auf" - war der Tenor.
Erst meine "Klarstellung" und die folgenden
"auftragslosen" Wochen und Monate
zeigten die Dreistigkeit in Brandenburg bis heute auf.
Nicht nur, dass der "zweite" Abschleppdienst in dieser Gegend
schleichend
zugrunde ging - es etablierte sich bis heute auch kein neuer
Wettbewerber.
Jeder neue Marktteilnehmer wäre bei dieser Konstellation ebenfalls dem
Untergang
geweiht. Dies ist allen potentiellen Neugründern bekannt - eine
drastischere
Marktstörung kann kein "Lehrbuch" schreiben.
Dies ist kein Einzelfall aus Brandenburg - hier haben viele Betriebe
aufgegeben.
Die Missachtung der PAngV und der BGH-Urteile (GOA-Vermittlung) im
Interesse des
"Fahrzeugberechtigten" ist der ROTE FADEN im gesamten
ABSCHLEPPGEWERBE.
Lesen Sie dazu auch den Artikel aus der FUNKUHR 1981 - Gehen Sie dem
Nepper
nicht an den Haken - So alt ist also der ROTE FADEN -
Neu ist hingegen, dass sich die anständigen Abschleppunternehmer wehren
und die
IGA das Sprachrohr rechtskonformer Zielsetzungen geworden ist.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
|