Kommentar zur Umsetzung von Listungs-Richtlinien á la VBA + Verkehrsservice?

Ein Abschleppunternehmer aus Hessen teilte mit, dass er im Sommer 2001 auf Veranlassung des VBA von der Vermittlungsliste des Verkehrsservice Hessen-Thüringen e.V. in der Abschleppleitzentrale Hermsdorf, trotz positiver zweier Sachverständigengutachten (DEKRA und TÜV), gesperrt worden ist . Der Beirat des Vereins und die Innung führten wochenlang die Sperrung und Aussetzung von der Vermittlungsliste mit "fadenscheinigen" Begründungen durch. Der VBA erklärte, dass er die beiden neutralen Sachverständigen-Gutachten nicht anerkennen will. Interessanterweise handelt es sich hier um einen VBA-Mitgliedsbetrieb, der als "Nachbar" und Wettbewerber einen ADAC-Vertragspartner (ebenfalls VBA-Mitgliedsbetrieb) hat. Dieser "Nachbar" erhält über 80-90 % der anfallenden Abschleppaufträge, wie die Auswertung der monatlichen Abschleppstatistik (65 zu 5 Aufträgen) ergeben hat. In der Folgezeit verbreitete der VBA dann doch tatsächlich die Behauptung, dass dieser Betrieb als Abschleppunternehmen fachlich mangelhaft sei. Der Abschleppunternehmer verlangte vom Leiter der Geschäftsstelle des VBA eine Erklärung, die geschäftsschädigenden Äußerungen zurückzunehmen.

Da dies der VBA-Geschäftsführer verweigerte, wurde vom Abschleppunternehmer eine Klage vor dem Amtsgericht in Wuppertal auf Widerruf und Unterlassung eingereicht.

Dieser "Listungsfall" allein für sich betrachtet, ist jedoch m.E. nicht besonders aufregend, wenn nicht fast gleichzeitig im "Herrschaftsbereich" des Verkehrsservice Hessen-Thüringen e.V. der u m g e k e h r t e Fall der zweifelhaften Listung eines ADAC-Vertragspartners aufgefallen wäre. Hier in Thüringen ist einem Abschleppdienst ebenfalls die fast alleinige Herbeiholung des ADAC-Vertragspartners von der Abschleppleitzentrale Hermsdorf bei gleichzeitigem Auftragsmangel an ihn aufgefallen. Als er die angebliche Betriebsstätte des ADAC-Vertragspartners in Augenschein nehmen wollte - war diese angeblich vom Verkehrsservice-Verein gelistete und überprüfte Betriebsstätte n i c h t vorhanden. Der Grundstückseigentümer versicherte ihm, überhaupt keinen Mietvertrag mit diesem ADAC-Vertragspartner eingegangen zu sein - und bot ihm das Objekt an! Diesbezügliche Anfragen an den Verkehrsservice-Verein und an die Abschleppleitzentrale in Hermsdorf kamen entweder ohne präzise Antwort - bzw. mit gar keiner Antwort versehen zurück. Was alle nun "ahnen" - passiert weiterhin. Die 90 %-ige Auftragsflut geht bis heute weiter an den ADAC-Straßendienstvertragspartner. Hier kümmert sich kein VBA um die "falsche" Listung eines ADAC-Vertragspartnerbetriebes.

Hier entsteht der Eindruck, geht es im Verkehrsservice-Verein Hessen-Thüringen e.V. um die Listung von ADAC-Straßendienstvertragspartnerbetrieben, werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um hier Nicht-ADAC-Abschleppdiensten Auftragsvermittlungen und Listungen zu verweigern.

Dass sich hier der VBA mit seinen Mitarbeitern und dem VBA-Geschäftsführer als "Handlanger" der ADAC-Interessen hervortut, hat der Abschleppunternehmer Verband e.V. (ASV) schon am 4.4.1993 in seinen Verbandsnachrichten veröffentlicht, als sich der VBA-Geschäftsführer vor den ADAC stellte. In diesem vorangegangenen Sachverhalt wurde einem ADAC-Straßenwachtfahrer vor Gericht in Hildesheim nachgewiesen, sich mittels erpresserischem Verhalten gegenüber einem Abschleppdienst "Vorteile" (kostenlose Ersatzteile, Benzin, Reparaturen ...) verschafft zu haben und im Gegenzug Abschleppaufträge anzubieten. (Siehe dazu den Artikel des ASV - "Gelber Engel nahm Benzin")

Artikel des ASV - Gelber Engel nahm Benzin

In Folge werden wir den Sachverhalt der ominösen ADAC-Vertragspartner-Listung aus Thüringen verfolgen.

Dieter Pramschüfer

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