Die häufigsten Schwachstellen bei Abschleppbetrieben....

haben wir in dieser Zusammenstellung aufgeführt. Nur zum besseren Verständnis
habe ich einige klitzekleine Hintergründe vorangestellt. Stellen Sie sich vor, es
wäre keine Satire, sondern REALITÄT ? Vielleicht noch nicht heute, aber nächsten
Monat ?

Abschlepper sind ganz große Nepper ..... behauptete das Wirtschaftsministerium
in einem Zeitungsartikel vom 20.September 1979 in der Hannover Tageszeitung.
(Siehe dazu die ORIGINAL-Zeitungsabschrift am Ende dieses Artikels)

Dies ist so erstaunlicher, als hier das selbe Wirtschaftsministerium in Hannover
(Landeskartellbehörde) die gesetzlich-vorgeschriebene Preisangabenverordnung für
den Vermittler des geplanten Verkehrsservice Niedersachsen e.V. (VSN), bzw. für
die "künstliche" Konstruktion der dem Verkehrsservice nachgeschalteten
Abschleppleid(t)zentrale dann eben nicht - nicht - nicht - nicht - (damit es
nicht überlesen wird, diese "nicht-Wiederholungen") reklamiert, sondern sogar
ausdrücklich abgesegnet hat.

Weil dem liegengebliebenen Autofahrer der direkte Informationszugriff auf die
Preislisten und Preisunterschiede nicht möglich ist, da nach BGH-Urteil die
Abschleppunternehmen nicht "ungerufen" ihre Dienste an den Unfallstellen
anbieten dürfen, ist die organisierte Abschleppleid(t)zentrale mit dem
Polizeibeamten vor Ort der alleinige Erstbezugspunkt und Kundenkontakt des
potentiellen Kunden zum dann "nachfolgenden" gewerblichen Abschlepp- oder
Pannendienst. (ZWANGSKUNDENVERMITTLUNG ?)

Der Polizeibeamte müsste also z.B. die Frage stellen, ob die POLIZEI über die
Verkehrsservice-Vermittlungszentrale einen Hilfeleister herbeirufen solle.
Dabei ist m.E. zu fragen, ob der preiswerteste mit ca. 100,- EUR oder ein
doppelt oder dreifach so teurer Abschleppdienst im Auftrag herbeigerufen werden
soll ?  Außerdem wäre es m.E. notwendig, darauf hinzuweisen dass auch die
Vermittlung über die Verkehrsservice-Vermittlungszentrale Kosten von 10 bis 20
EUR verursacht - auch diese Verkehrsservice-Vermittlungskosten verschweigt der
vor Ort "vorgeschaltete" Polizeibeamte (Verkehrsservice-Erfüllungsgehilfe) den
liegengebliebenen Autofahrern und verleitet diese gar nicht zur
"Aufmerksamkeit", vielleicht sich bei "Ansprechbarkeit" doch selbst um eine
preisgünstige Abschleppmöglichkeit eines nächstgelegenen Abschleppdienstes zu
bemühen ? -
also ob der liegengebliebene Autofahrer selbst z.B. über den kostenlosen
Zentral-Notruf der Abschleppunternehmer (0800-7524250) den preiswertesten
Abschleppdienst verständigen will ?
- oder sich an seine Haftpflichtversicherung mit Schutzbriefeinschluss zu
"erinnern" - ob die nicht einen Vertragsabschleppdienst schicken könnten ?

Bitte hier nicht vergessen, die Verkehrsservice-Abschleppleid(t)zentrale
vermittelt "streng" nach dem Reih-um-Verfahren ohne auf die erheblichen
Preisunterschiede der "nächstgelegenen" Abschleppdienste Rücksicht zu nehmen.

Die alleinige Polizeibeamtenfrage nach einem "ADAC-Kundenwunsch" ist m.E. sogar
eine "strafbare Werbung", weil der Polizeibeamte suggeriert, dass der ADAC
vermeintlich "kostenlos" hilft ?

Irgendwo hat doch ein Autofahrer gelesen und gehört, dass der ADAC und seine
vereinseigene Straßenwacht auf Autobahnen patrouilliert und jeden Autofahrer,
auch Nichtmitgliedern hilft.

Hier wird es fatal, weil der im "verwirrten" Ausnahmezustand gestresste
Autofahrer den Unterschied zwischen kostenloser Pannenhilfe und einem
kostenpflichtigen Abschleppen und Bergen schlicht "verwechselt".
Nicht selten werden Nicht-ADAC-Mitglieder dann sofort als Mitglied geworben und
die Abschlepprechnung dann "rückwirkend" vom ADAC übernommen ?

Warum sagen einem die Polizeibeamten nicht gleich, dass auch für
Nicht-ADAC-Mitglieder das Abschleppen (auch selbstverschuldet) kostenlos ist,
wenn man beim "erscheinenden" ADAC-Vertragsabschleppdienst sofort ADAC-Mitglied
wird und Schutzbriefversicherung abschließt ? (ca. 80,- EUR)
Dann erhält man nicht nur den Wagen "kostenlos" abgeschleppt und geborgen,
sondern ggf. sogar einen Mietwagen, Hotelübernachtung, usw....  ?
Der ADAC-Vertragsabschleppdienst erfreut sich einer "Fangprämie" für das neue
ADAC-Mitglied mit Schutzbrief von 20,- EUR netto .
(Möglicherweise hofft der "abschließende" ADAC-Vertragsabschleppdienst, dass der
neue ADAC-Kunde das nächste Mal woanders liegenbleibt, weil ein
ADAC-Abschleppauftrag über 28,50 oder 38,50 EUR netto ja leider kein Geschäft
mehr ist, sondern ein betriebswirtschaftlicher "Verlustposten" in der
GuV-Bilanz.

Ich persönlich verstehe bis heute nicht, warum nicht alle Autofahrer einen
Schutzbrief beim ADAC oder ihrer Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben ?
Möglicherweise dauert diese 80 bis 100% Schutzbriefabdeckung aller Autofahrer
noch zwei bis drei Jahre ?
Dann hätten wir "freie" , von Vertragsbindungen (GELB+SILBER) ausgeschlossene
Abschlepp- und Pannendienstbetriebe doch "endlich" Ruhe und könnten wg. der
marktbeherrschenden, bzw. monopolistischen Stellung des Automobilclub und der
"vereinigten" Versicherungskonzerne" - dank untätigem Bundeskartellamt ? - in
"ungewollte" FRÜHRENTE gehen, uns arbeitslos melden, unsere Mitarbeiter
ebenso entlassen und so die Arbeitslosenzahlen steigern, (wenigstens steigt
etwas ?) und zu Guter Letzt wohl selbst Sozialhilfe beantragen ?

Diese Vorworte waren m.E. notwendig, damit erklärt werden kann, was die
Nichteinhaltung der Preisangabenverordnung für eine dramatische Marktstörung und
Wettbewerbsverhinderung seit Jahr und Tag verursacht hat.
Immerhin sei nicht vergessen, dass z.B. ADAC-Vertragsabschleppdienste im
Standard-Nahbereichsleistungsbereich nur ca. 28,50 bis 38,50 EUR netto bei einer
Rechnungsstellung an einen ADAC-Konzernbetrieb (e.V., Service-GmbH,
Schutzbrief-AG) erhalten und bei einem geschätzten Selbstkostensatz von 100,-
bis 156,- EUR diese "Verluste" in einer Mischkalkulation zu Lasten der übrigen
Kunden wieder hereinholen müssen. Selbst der ADAC will künftig bei der
Vermittlung von Nicht-ADAC-Mitgliedern (oder Nicht-ADAC-Eintrittsverpflichtung
?) lt. ADAC-Rundschreiben (ab 1.2.2004) ca. 89,- EUR netto bundesweit
einheitlich vereinbaren (Preisabsprache), allerdings nur, wenn die
Auftragsvermittlung über die ADAC-Notrufzentrale läuft.
Wenn nicht - kann der ADAC-Vertragsabschleppdienst weiterhin z.B. auch 440,- EUR
Abschleppkosten berechnen und so die "selbstzahlenden" Kunden abzocken.
(Rechnungskopien vorhanden !)

Hier stellt sich schon wieder die nächste Frage, geht man logisch vor, was mit
einer Vermittlungsgebühr des Verkehrsservice (10,- bis 20,- EUR ?) passiert ?
Wird diese dann auf die 89,- EUR netto ADAC-Vertragspartner-Preisabsprachebasis
aufgeschlagen ?  Der ADAC wird wohl kaum diese "Rufumleitungskosten des
Verkehrsservice (auch "Unfugsvermittlung" oder "Betrugsvermittlung" genannt)
übernehmen, weil der ADAC doch aus diesen 89,- EUR netto nur 8,- EUR netto als
eigene Vermittlungsprovision vom ADAC-Vertragsabschleppdienst wieder erhält.

Aber dem liegengebliebenen Autofahrer werden doch die "unseligen"
Vermittlungsgebühren in den Verkehrsservice-Ländern Hessen, Thüringen, Sachsen
und Niedersachsen (demnächst ?) - sowie das "umgetaufte" - ebenso
wirtschaftskriminelle, preisverschleiernde Vermittlungssystem des Bayr.
Staatsministerium des Innern über das GDV-Call-Center in Hamburg ebenso
verschwiegen. Dem ADAC sind wohl in Bayern wg. des GDV-Vermittlungsmonopols die
Hände gebunden (und der Mund verschlossen ) , weil das Verkehrsservice-System
der "blinden" zwangsvermittelten Kunden die gleiche "Hausnummer" ist ?
Kratzt ein Betrüger dem anderen Betrüger etwa die Augen aus ?

Nicht ganz nachvollziehen kann ich die Vorstände der Versicherungskonzerne, bzw.
deren Logik oder Unlogik ?

Die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen zahlen zu einem großen Teil auch
die "Zeche" für das GDV-Unrechtsvermittlungs-System in BAYERN. Der GDV gehört
aber den Versicherungskonzernen. "Darf" das GDV-Call-Center Hamburg nur deshalb
das vom Bayr. Staatsministerium des Innern "verordnete"
Betrugsvermittlungssystem abwickeln, weil ansonsten das Bayr. Innenministerium
der ADAC-Service-GmbH das Vermittlungsmonopol in BAYERN "zugedacht" hatte ?
Woher stammt das Gerücht, dass die Allianz gedroht hatte, seinen Hauptsitz aus
München zu verlegen, wenn nicht der GDV die sog. "Ausschreibung" der
Monopolvermittlung in BAYERN bekommt ?  Ich bin persönlich entsetzt, weil dieses
Puzzle tatsächlich nahtlos zusammenpassen würde. Befinden wir uns in einem
Wirtschaftskrimi oder in einer "schwarzen" Partei-Diktatur-Posse ?
Die "Lehre" aus dem "Strauß-Fall" ist, dass hier wohl keine Staatsanwaltschaft
m.E. ein besonderes Interesse daran hat, wg. "Abschleppdiensten" und betrogenen
Autofahrern tätig zu werden ?

Die höchst-interessante neue Vermittlungsoffensive des ADAC (89,- EUR netto) und
auch die bundesweite Abschlepp- und Pannendienstzentrale der
Abschleppunternehmer (0800-7524250) , die von IGA-Mitgliedern überwiegend
erfunden und getragen wird, hat diese Vermittlungszentrale seit 1996 in Betrieb.
Nun muss man sich jedoch fragen, warum die Polizeibehörden sich nicht neutral
verhalten, weder auf die direkte ADAC-Vermittlungszentrale und auch nicht auf
die APZ (0800-7524250) hinweisen und statt dessen das offenen
preisverschleiernde "System" des GDV (Bayern) und der Verkehrsservice-Vereine
offerieren ? Hat die vollkommene Ausschaltung des Wettbewerbs etwa einen
Korruptionshintergrund ? Wie beim "Kölner Müllskandal" - usw.... ? Alle machten
mit ? (Fast alle ?)

Die Antwort ist relativ einfach: Würde man diesen transparenten Wettbewerb
(ADAC-Preisdeckel ab dem 1.2.2004) in Bayern zulassen, müsste man ja auch die
seit Jahren reklamierende IGA mit ihrem APZ-Vorschlag berücksichtigen .
Man würde bei einem "Zurückweichen" ja das jahrelange Betrugssystem zugeben ?

Nachdem der ADAC ja direkt das Verkehrsservice-System gegründet, erfunden und
seine eigenen ADAC-Geschäftsführer und Ortsgau-Präsidenten auch das
Führungsgremium in den Verkehrsservice-Präsidien und Beiräten "steuern", hat man
dann doch den Verdacht, dass die 89,- EUR netto Preisoffensive den Anfang vom
Ende des Verkehrsservicesystems und auch des GDV-Systems "einläuten" ?
Die ADAC-eigene preiswerte Vermittlungszentrale auch für Nicht-ADAC-Mitglieder
könnte den gesamten Markt "aufmischen" - und - erfreulicherweise auch den
verdienten Durchbruch für die APZ (0800-7524250) der IGA-Abschleppunternehmer im
echten Wettbewerb mit dieser ADAC-Offensive auslösen.
Möge daher der "Bessere" gewinnen ? - Wie es in einer freien Marktwirtschaft
doch selbstverständlich sein sollte ? Also weg mit dem Verkehrsservice und GDV.

Folgender ORIGINAL-Text aus der Hannover Zeitung vom 20.9.1979 :

"Abschlepper sind ganz große Nepper...... behauptet das Wirtschaftsministerium.
Hannovers Abschlepp- und Bergungsdienste verstoßen reihenweise gegen die vom
Gesetzgeber vorgeschriebene Preisangabepflicht. Das haben Untersuchungen des
Wirtschaftsministeriums jetzt enthüllt. - Wir haben 1416 Betriebe und Fahrzeuge
überprüft. Bei 271 waren die Preislisten unvollständig oder fehlten ganz-
beschreibt Henning Schwarze, Pressesprecher im Ministerium von Frau Breue
erschreckende Ergebnisse der Studie.
Mit 19,1 Prozent Beanstandungen führen die -verschwiegenen Pannenhelfer- die
Negativliste aller gewerblichen Unternehmen in Niedersachsen an. Gegen alle 271
Betriebe haben wir übrigens Verwarnungs- oder Bußgelder bis 500 Mark verhängt,
unterstreicht Schwarze das schnelle Handeln seiner Ministerin. Schwarzes eigener
Kommentar zu den Abschleppdiensten - ich weiß doch wie das läuft - Wenn ihr
Wagen abgeschleppt werden muss, und sie nach den Kosten fragen, heißt es: Das
können wir Ihnen nicht sagen, das werden Sie hinterher schon merken.
Alle Bergungsunternehmen haben jedenfalls ab sofort vom Wirtschaftsministerium
die Auflage bekommen, für alle Leistungen die sie anbieten, komplette
Preislisten nicht nur im Geschäft, sondern auch am Abschleppauto selbst
anzubringen.
Für die Abschleppdienste ist dies jedoch leichter gesagt als getan.
- Die Preisunterschiede sind vielfach doch viel zu groß - klagt Hennign Uebel,
Inhaber der Firma Uelbel und Engelhaft. Wir müssten dann die gesamten
Pauschalbeträge der Stadt Hannover, des ADAC und der Polizei an unseren
Schleppfahrzeugen sichtbar machen.
-ORIGINAL-Abschrift-Ende -

Was ist hier passiert, da nach 1979 nie wieder ein Gewerbeaufsichtsamt und eine
Landeskartellbehörde des Wirtschaftsministeriums sich um das preisverschleiernde
Abschleppgewerbe gekümmert hat und auch nach diesen Bußgeldern kein
Abschleppdienst die Preislisten ausgehängt hatte - keiner außer einem
Abschleppdienst aus dem Raum Hannover, der die Preislisten auch heute noch
aushängen hat ?


DIE HÄUFIGSTEN SCHWACHSTELLEN BEI ABSCHLEPPBETRIEBEN SIND :

1. Nichteinhaltung der Preisangabenverordnung

a) Der Preislistenaushang im Abschleppwagen, Bergungs-Kfz, Werkstattwagen muss
von außen für "zutretende" Kunden sichtbar aushängen, also auf der
Beifahrerseite.

b) Der Preislistenaushang muss auch im Büro = Kundenempfangsraum sichtbar sein.

c) Die Standgebühren-Preisliste muss an der Schwelle vor der Einfahrt auf das
Betriebsgelände sichtbar aushängen.

d) Die Preisliste muss im 1/2 Std.-Takt ausgewiesen werden.
Werden z.B. "Ferntransporte" auf km-Basis angeboten, müssen die km-Preise
genannt werden.

(Es ist hier schon interessant, wie hinterhältig und vorsätzlich-falsch die
"selbsternannten" Sachverständigen z.B. in BAYERN in ihren SV-Gutachten
ausdrücklich die Einhaltung der Preisangabenverordnung bestätigen, obwohl fast
alle Abschleppunternehmen diese PAngV überhaupt nicht befolgen)


2. Nichteinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes :

a) Fehlende Gefährdungsermittlung

b) Fehlende Sicherheitskurse für das Personal

(Die BGI 800 entspricht m.E. nicht den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes,
hier erfolgt z.B. in sog. "Wischi-Waschi-BGI-800-Kursen" keine Abstimmung mit
der Gefährdungsermittlung der jeweiligen Kursteilnehmer, usw....)


3. Fehlende Warnmarkierung an Arbeits-Kfz

Wenn Einsatz-Kfz im Verkehrsraum anhalten wollen oder müssen, so dürfen Sie dies
nur dem "Sonderrecht". Dieses "Sonderrecht" ist verbunden mit der Verpflichtung,
eine WARNMARKIERUNG nach DIN 30710 an den Arbeits-Kfz zu tragen .StVO § 35 Abs.
6
(Die BGI 800 - Sicherungsmaßnahmen.... "faseln" dagegen von der
Konturmarkierung, die "freiwillig" Einsatz-Kfz über 6m Länge tragen dürfen -und
die kein "Sonderrecht" nach § 35  StVo Abs. 6 "auslöst" .)


4. Nichteinhaltung des BImSchG

a) Ohne die Zulassung als Altauto-Annahmestelle dürfen Abschleppdienste max. 4
(vier) Autowracks lagern.
(Selbstverständlich dürfen auch hier keine wassergefährdenden Stoffe der
abgestellten  Unfall- oder Pannen-Kfz eine Verunreinigung des Bodens auslösen.)

b) nur flüssigkeitsdichte Plateaufahrzeuge dürfen Kfz transportieren, wenn die
Gefahr besteht, dass wassergefährdende Flüssigkeiten austreten.

(Siehe dazu die IGA-Zertifizierung mit der Mindestausrüstung- Ölbindeplatten,
loses Ölbindemittel, Auffangwannen, leere Kanister mit Trichter, Schaufel,
Besen, Abfalleimer mit Deckel, Absaugpumpe, usw... - zur Not-Teiltrockenlegung
der abgeschleppten oder geborgenen Kfz)

Dieter Pramschüfer        info@iga-verein.de             www.iga-verein.de

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