Lindau im "Zwielicht" der Umsetzung der sog. "bayr. Abschlepprichtlinie"

Lindau ist der äußerste Zipfel von Bayern - an der Grenze zu Baden-Württemberg,
Österreich und der Schweiz.

Die Abschleppunternehmer aus Baden-Württemberg "starren" verwundert auf die
Auftragsvermittlung in Lindau / Bayern.
Einige Abschleppunternehmer darunter loben den VBA über den "grünen Klee", weil
sie nicht das perfide System in BAYERN durchschaut haben ?

Zwar zeigen sich die Abschleppunternehmer aus BW verwundert, dass sie aus Lindau
oder den "Grenzgebieten" knapp auf bayrischem "Boden" keine Aufträge erhalten -
aber sie finden sich wie selbstverständlich damit ab, dass BAYERN "faktisch" wie
Schweiz und Österreich ja auch "Ausland" ist, sie erhalten aus dem echten
Ausland von der dortigen Polizei ja auch keine Abschleppaufträge vermittelt.

Wie selbstverständlich wird hingenommen, dass wg. des Standortes in BW vom
Monopolauftragsvermittler Polizei/GDV sie übergangen werden.
Das demokratische Bewusstsein, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht in
Kleinstaatentum wie vor hunderten von Jahren zurückgefallen ist, hat sich bei
den Abschleppunternehmern wohl noch nicht "herumgesprochen" ?

Selbst wenn die Abschleppunternehmer aus Lindau nicht die "scharfen" bayr.
Mindestanforderungskriterien erfüllen, z.B. kein Bergungs-Kfz (LKW für
Fahrzeugbeförderung) mit Ladekran, sondern nur mit Seilwinde vorhalten und ihr
Abschleppbetrieb knapp hinter der bayrischen Grenze ein "passendes" Bergungs-Kfz
mit Ladekran hat, kommen sie aus BW nicht zum Zuge.
Man fragt sich hier dann selbstverständlich, warum "anderswo" von weit her nur
gelistete Abschleppdienste mit erfülltem Kriterienkatalog (z.B. Bayr. Wald)
vermittelt werden und hier in Lindau Ausnahmen vom bayr. Kriterienkatalog
zugelassen werden. Der Gleichheitsgrundsatz ist hier verletzt ?

Das bayr. Staatsministerium des Innern argumentiert für den
Mindestkriterienkatalog ja auch deswegen, weil ein Abschleppdienst "angeblich"
nicht ohne Bergungs-Kfz mit Ladekran (ab 2005 8 mto.) verwendbar und einsetzbar
sein soll.
In Lindau scheinen die "bayr. Regeln" nicht zu funktionieren ?
Es ist anscheinend so, dass wenn kein Abschleppunternehmer den Kriterienkatalog
erfüllt, es auch ohne diese Mindestanforderungen geht - jedenfalls solange, bis
dass nicht doch einer der beiden Wettbewerber sich einen Vorsprung verschafft
und hier auch ein Bergungs-Kfz mit Ladekran anschafft und damit den Wettbewerber
vom Marktzugang verdrängt. (fast-Monopolvermittlung-Polizei-GDV)

Nachdem die Abschleppdienste und VBA-Mitglieder in BW so begeistert von dem
"Verdrängungswettbewerb" in BAYERN sind, habe ich sie gefragt, ob sie das bayr.
Modell ("VBA-Erfindung") denn überhaupt genau kennen, wenn sie sich das bayr.
VBA-Modell denn auch in BW wünschen, um kleinere und preiswertere Wettbewerber
vom Markt zu verdrängen ?

Nachdem ich ihnen das bayr. System mit der Mindestanforderung z.B. im LKW -
Einsatzbereich ab 2005 mit 6 to. Hakenlast bei 80 km/h (= ca. 9to. bei 20 km/h)
und die Vorhaltung einer LKW-Meisterwerkstatt mit allen notwendigen Geräten und
großen Unterstellhallen , im PKW-Einsatzbereich z.B. ein Bergungs-Kfz mit 3,5to.
Nutzlast und 8 mto.-Kran, dazu ein zweites Bergungs-Kfz mit 2to. Nutzlast, ggf.
ein drittes Einsatz-Kfz (Werkstattwagen) oder Abschleppwagen mit 1 to. Hakenlast
mit einem drehbaren Kran bei 5 m Ausladung, (bei mitgeführter
Werkstattwagenausrüstung) - hier dann selbstverständlich auch eine
PKW-Meisterwerkstatt mit Vollzeitmeister (ebenfalls Kfz-Innungsabgenommen) - auch
für alle Filialen und Nebenbetriebsstandorte - sowie weitere PKW-Unterstellhallen
oder Garagen, usw... vorhanden sein müssten, zeigten sie sich betreten und
erklärten, dass dann wohl im Bodenseeraum kein einziger PKW und LKW -
Abschleppdienst "listungsfähig" wäre, weil diese enormen Kosten bei dem
vorhandenen Preisniveau nicht erwirtschaftet werden könnten.

Ich beruhigte den nun schon fast "verzweifelten" Abschleppunternehmer.
Wenn der VBA es tatsächlich schaffen sollte, in BW ebenfalls die scharfen bayr.
Mindestanforderungs-Richtlinien durchzusetzen, wie der VBA ja lautstark immer
wieder verkündet, dass dies das Ziel der VBA-Führung sei, ganz Deutschland mit
dem bayr. Richtlinienmodell zu "beglücken" - dann bleibt ja immer noch ein
Ausweg, entweder wie die bayr. Abschleppdienste in LINDAU geschlossen sich dem
System zu verweigern und diesen rechtswidrigen Richtlinien zu entkommen - was
m.E. jedoch mittelfristig oder gar nur kurzfristig unwahrscheinlich ist -
meistens schert früher oder später ein Wettbewerber aus und nützt diese
Verdrängungswettbewerbschance, somit bleibt dann aber mit extrem-steigenden
Abschleppkosten zu kalkulieren und radikal die Preise zu erhöhen, damit sie
ausreichend finanziell gewappnet sind und sich diese neuen Investitionen leisten
zu können.
Auch wenn sie dies als "herausgeschmissenes Geld" derzeit noch bezeichnen, es
wird unvermeidlich sein, die mit den "bayr. Abschlepp-Zwangsrichtlinien"
verbundenen starken Kostensteigerungen mit stark steigenden Abschleppkosten zu
begegnen.
Viele bayr. Abschleppunternehmer sehen dieses Zwangssystem inzwischen sogar als
sehr praktisch an, gibt es ihnen doch die Möglichkeit, durch wegfallende
Wettbewerber und Hinweis auf diese Abschlepp-Zwangsrichtlinien ständig die
Preise und Abschleppkosten zu erhöhen und so die abgeschleppten Kunden richtig
"abzukassieren".

Einige Positionen der bayr. Richtlinie sind m.E. aber sogar richtig.

Der Abschleppunternehmer als BW setzt z.B. nur einen 3-Achs-Abschleppwagen ein,
der gerade mal eben 3,4 to. Hakenlast (bei 80 km/h) schafft. (Wäre in BAYERN
schon jetzt bis 2005 nicht listungsfähig, da mind. 4 to. im Kfz-Schein Ziffer 9
gefordert ist)
Die meisten neuen LKW im Schwerverkehr (ab 19 to. Fahrgestell) haben jedoch 9to.
Vorderachslast und benötigen, um ohne Achslastüberschreitung des LKW -
Abschleppwagens tatsächlich "aufgehoben" abschleppen zu können, dann ja
ebenfalls mind. 9 to. Hakenlast - bei 20 km/h - was ca. 6 to. bei 80 km/h
entspricht.

Diese 9 to. Hakenlast schaffen aber nur noch 4-Achs-Abschleppwagen mit einer
Schwerlastausführung, langem Radstand, ausgelasteter Vorderachse - ohne
unnötigem "Ballast" wie z.B. schweren Ladekran hinter dem Führerhaus.
2- und 3-Achs-LKW-Unterfahrlift-Abschleppwagen sind durch ihre sehr begrenzte
Hakenlast nur noch regulär und gesetzeskonform für kleinere oder unbeladene LKW
einsatztauglich. Bei der im Bodenseeraum ohne großes Autobahn-Verkehrsaufkommen
vorfindbaren Auslastungsprognose werden Abschleppkosten in "schindelerregender"
Höhe unvermeidbar sein. Bei dieser geringen Auslastung werden sich dann wohl
Kalkulationen weit über 350,- EUR / Std. netto noch als nicht-kostendeckend
erweisen ? Aber hierauf nimmt ja weder die bayr. Richtlinie Rücksicht, noch die
verursachende Bayr. Staatsregierung oder der VBA.

Die Abschleppunternehmer müssen, um nicht vom Markt "verdrängt" zu werden, bei
diesem "Rüstungswettlauf" mitmachen. Dieser "wahnsinnigen" Methode könnte ja mit
einfachen Mitteln begegnet werden, wenn z.B. die Listung flexibel erfolgt:
LKW-Stufe 1: bis 7,5 to. zGG - Abschleppwagen mit 4 to. Hakenlast (20km/h)
LKW-Stufe 2: bis 12 to. zGG - Abschleppwagen mit 6 to. Hakenlast (20km/h)
LKW-Stufe 3: über 12 to. zGG - Abschleppwagen mit 9 to. Hakenlast (20km/h)

dazu jeweils ebenfalls flexibel Autokräne, listungseingeteilt nach "Vorfinden"
z.B. bei ca. 3m (360°) 7,5 to. Hakenlast
oder 16 to. Hakenlast
oder 30 to. Hakenlast
oder 40 to. Hakenlast
oder 60 to. Hakenlast , usw....

Dazu sollte für "Großbergungsbetriebe" Sattelzugmaschinen, Container für
Ladungsbergung, Radlader, Bagger, Tieflader, usw.... entsprechend gelistet
werden. Man darf nicht vergessen, dass schlecht ausgerüstete Betriebe für eine
Räumung des Verkehrsraumes (z.B. durch mühsames, zeitraubendes Entladen)
insgesamt auch für den Halter vielfach höhere Kosten verursachen können, als ein
leistungsfähiger Fachbetrieb und eine vermeidbare Straßenverkehrsgefährdung
durch unnötiges, stundenlanges Blockieren.
Nur ist das bisherige, bayr. Richtliniensystem teilweise falsch, starr und in
vielen Positionen (z.B. Meisterzwang) auch noch rechtswidrig.

Ich hoffe deshalb inständig, dass BW das bayr. Richtlinienmodell erhält.
Wenn über 90% der Betriebe in BW daran "kaputtgehen", wäre in BW diese bayr.
"Lächerlichkeit" überführt und gestoppt.
Man darf hier ja nicht vergessen, dass in Bayern diese Mindestkriterien schon
jahrelang "aufgebaut" wurden - erst ja nur 2,5 to. Nutzlast für Bergungs-Kfz mit
einem 5 mto. Kran. Ab 2005 erst wird in BAYERN 3,5 to. Nutzlast für das erste
Bergungs-Kfz mit 8 mto. Kran notwendig. Bei dieser ersten "Listungswelle" in
Bayern sind ja damals schon viele kleinere Betriebe vom Markt verdrängt worden
und haben die erste "Preiserhöhungswelle" ausgelöst. Die meisten anderen
Abschleppbetriebe haben in den "Sauren Apfel" gebissen und investiert.

Die "plötzliche" Einführung dieser bayr. "Verdrängungswettbewerbsmethode" dürfte
in allen anderen Bundesländern politisch schwierig werden ?
Nur in BAYERN haben wir ja so ein radikales politisches Umfeld, das sicherlich
durch eine jahrzehntelange "schwarze" Einseitigkeitsstruktur geprägt worden ist
und dann auch noch mit einem sog. "AMIGO" - System verbunden wurde.
Hierbei sei nochmals darauf hingewiesen, dass ein VBA-Aktivist angeblich mit dem
Ministerpräsidenten verwandt oder befreundet sein soll - und deswegen der VBA
auch seit Jahrzehnten das "Listungsmonopol" in BAYERN erhalten hat.
Nur wer partout nicht vom VBA geprüft werden will, muss einen gesonderten Antrag
stellen, dessen "Ausnahme" aber erst vom örtlichen Polizeiapparat "genehmigt"
werden muss. Für solche "diktatorischen" und antidemokratischen Strukturen
schämt sich das Bayr. Staatsministerium des Innern und die Landeskartellbehörde
noch lange nicht ? Deren Ruf ist vollend ruiniert - deshalb lebt es sich für
diese "Amigos" vollkommen ungeniert ?

Dieter Pramschüfer

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