Fortsetzung - 3.Teil - Nur
angesehene Partner werden vermittelt ?
In BAYERN hat die verschärfte Listungspraxis in der
"Muster-Beispiel-Stadt" zu
folgenden dramatischen Ablauf geführt:
Ein langjähriger, geprüfter VBA-Fachbetrieb konnte in dieser
Kleinstadt die
neuen Listungshürden wohl nicht mehr finanziell erfüllen und sah wohl
seinen
gesamten Betrieb vor dem Ruin. "Nebenbei" musste er auch noch
jahrelang sich
mit dem GELBEN Wettbewerber und
"Polizeilieblingsabschleppdienst" herumplagen,
weil die an der Unfallstelle erscheinenden Polizeibeamten
möglicherweise sehr
erfolgreich die Vermittlungssteuerung ("Soll ich für Sie den A...
holen ?") ein
dramatisch-tiefes Auftragsniveau für seine Abschleppfirma erreicht
hatte.
Unter 20% der Autofahrer sind ADAC-Mitglied. Hier fällt es doch dann
auf, wenn
jahrelang über 90% GELB angeblich "abgeschleppt" werden
wollen ?
(Wollen Sie ein "TEMPO" oder ein "Papiertaschentuch"
- ist wohl die richtige
DEMASKIERUNG hierfür ?)
Wohl in einer Kurzschlussreaktion brachte dieser Abschleppunternehmer
seine
Ehefrau um und erschoss sich dann. (Sommer 2002)
Den VBA-Herrschaften war dieser Mitgliedsverlust in der Vereinszeitung
keine
einzige Zeile wert - natürlich nicht auch deren Hintergründe ?
Dazu kam, dass der zweite geprüfte VBA-Fachbetrieb in dieser Stadt
ebenfalls
nicht die neue Listung mehr schaffte und als Wettbewerber ebenfalls
ausfiel.
Nun ist der GELBE VBA-Fachbetrieb das einzige VBA-Mitglied in dieser
Stadt.
Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Rolf Hartmann dies als positive
Verbandsarbeit
des VBA bezeichnen würde ? Immerhin legt er ja dramatisch vor, so als
ob die
"Versager" zurecht versagt haben ?
Hierbei sei ja daran erinnert, dass der VBA offen seit Beginn an auch
beim
Verkehrservice Thüringen den damaligen bayr. Kriterienkatalog und das
VBA-Listungsmonopol eingeführt haben wollte - und hier die
Landeskartellbehörde
den viel "schwächeren" Verkehrsservice-Listungskatalog
einforderte.
Nun scheinen im Verkehrsservice-Land Niedersachsen noch andere
Mindestanforderungskriterien als in Hessen-Thüringen-Sachsen oder
in BAYERN
angeblich beschlossen werden ?
Meine Einschätzung ist dahingehend, dass bei Einführung der neuen
Bayr.
Mindestanforderungen über 90% der Betriebe in Deutschland nicht
gelistet werden
würden.
Dabei ist dann zu beachten, dass die gut-ausgerüsteten
ADAC-Plus-Partner-
Betriebe wohl überwiegend die 10% "listungsfähigen" Betriebe
stellen würden ?
Hoffentlich versteht jetzt der Leser, wie "schön" der VBA
agiert ?
Aus dieser bayr. Sonderrolle ergibt sich jedoch ein weiterer
Rechtsbruch.
Nach der Bundesgewerbeordnung benötigt ein Abschlepp- und Pannendienst
nur eine
Gewerbeanmeldung.
Mindestanforderungskriterien wie in BAYERN, z.B. Meisterbetriebe mit
Vollzeitmeister für jede Filiale, Mindestfuhrpark mit 2-3 Einsatz- Kfz
(Bergungs-Kfz mit 3,5 to. Nutzlast und 8 mto.-Kran + zweites
Bergungs-Kfz mit 2
to. Nutzlast oder Abschleppwagen mit 1 to. Hakenlast bei 5 m Ausladung
mit
drehbaren Kran + extra Pannenhilfs-Kfz, wenn die Ausrüstung nach StVZO
§ 52 Abs.
4 Nr. 2 nicht im Bergungs-Kfz oder Abschleppwagen mitgeführt
wird) , usw......
sind nach der Bundesgewerbeordnung und nach dem Grundgesetz § 12
(Berufsfreiheit) gesetzwidrig.
Liegt nun ein Abschleppdienst z.B. an der Grenze von Baden-Württemberg
zu
BAYERN, so wird der Abschleppdienst aus BW selbst dann nicht in Bayern
gelistet
und vermittelt, wenn dieser nur 1 km zur Unfallstelle hat - und der
bayr.
gelistete Abschleppunternehmer z.B. 50 km Anfahrtsweg vor sich hat.
In Lindau (BAYERN) haben die beiden dort ansässigen Abschleppdienste,
davon
einer ADAC-Vertragspartner gar eine Ausnahmegenehmigung vom Bayr. Modell
bekommen und müssen kein Bergungs-Kfz mit Ladekran vorhalten.
Wo kein Wettbewerber die bayr. Richtlinien erfüllt, hat der
"BAYERN-König" wohl
sein Recht verloren und verwirkt ?
In BW gibt es keine Listungskriterien bei der Polizei-Vermittlungsliste.
Der bayr. Abschleppdienst kann sich so problemlos in BW anmelden -
der BW-Abschleppdienst ist in BAYERN ausgeschlossen, wenn er nicht
die hohen
Listungshürden erfüllen kann.
So ergibt sich eine fatale Parallele zu dem längst vergangenen
Kleinstaaten.
Wie vor Hunderten von Jahren werden (wirtschaftliche) Grenzen gezogen.
Da dieses Beispiel BW-Bayern (1km zu 50 km Anfahrtsweg) wiederum dem
liegengebliebenen Autofahrer (Fahrzeugberechtigten) verschwiegen wird,
ist dies
m.E. wieder ein hervorragendes Beispiel für den "organisierten
Verbraucherbetrug" und ein offener Rechtsbruch zur
Bundesgewerbeordnung und dem
Grundgesetz.
Für diese "bandenkriminelle" Listungspraxis steht der
VBA "Gewehr bei Fuß" und
scheint hierauf auch noch Stolz zu sein ?
Seit Jahren versuchen die ADAC-Geschäftsführer z.B. auch in
Baden-Württemberg
dem Innenministerium das Verkehrsservice-System "einzureden".
Die Beamten haben
die Aktionen der Staatsanwaltschaft in Thüringen genau verfolgt und
beobachtet.
Der Geschäftsführer des VSHT in U-Haft und Anklage,
Ermittlungsverfahren gegen
einige ADAC-Vertragsabschleppdienste, Hausdurchsuchung bei der
Abschleppleid(t)-
zentrale Hermsdorf + Co. (HWK und neuer "Laden") .
Der Geschäftsführer des VSHT war ja gleichzeitig Inhaber der
HWK-Abschleppleid-
zentrale.
Legendär sind die "Drohbriefe" des ADAC-Geschäftsführers
und
VSHT-Präsidiumsmitglied und auch noch multifunktional gleichzeitigem
VSHT-Beiratsvorsitzenden.
Ich habe den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft in Erfurt die heiklen
Verwicklungen (z.B. Polizeifest Erfurt vom ADAC-Abschleppdienst
bezahlt,....)
doch sehr überrascht hat.
Hier darf nicht übersehen werden, dass die großen
ADAC-Vertragsabschleppdienste
in Thüringen ja auch gleichzeitig SILBERNE Verträge haben - dies meint
Herr Rolf
Hartmann wohl mit "erfolgreicher" Marktplatzierung von
Abschleppbetrieben ?
Die meisten aufgedeckten Korruptionsfälle waren mit GELBEN
Abschleppdiensten.
Hier sei nur an den Fall in Sachsen erinnert. Auch hier hat ein
VBA-Mitgliedsbetrieb mit ADAC-Vertrag sich so sicher gefühlt, dass er
sogar
offen vor Kunden damit geprahlt hatte, er bekomme alle Unfälle von der
POLIZEI
zugesteckt, dafür müsse er nur einen "30,- Mark-Schein"
hinlegen.
Nachdem diese Prahlerei immer häufiger öffentlicher wurden, sah sich
das Landes-
Kriminalamt dann doch wohl zu Ermittlungen veranlasst.
Bezeichnend ist aber, dass die übrige "Sensationspresse"
diesen Vorfall
vorenthalten bekam. Mir ist auch nicht bekannt, welche Auswirkungen
gegen diese
Polizeidienststelle passiert sind. Nur der GELBE Abschleppdienst ist
jetzt weg.
Und der VBA ist "wieder" ein GELBES Mitglied los. (Hier ist
nicht der "alte" Fall
aus Dresden gemeint- 8 Polizeibeamte in Haft....)
Sind auch die Artikel und Vorfälle aus dem Raum Frankfurt/Main (FOCUS)
vergessen
worden und nicht mehr in Erinnerung ? (Gelb, Gelber,....) Die Liste
könnte auf
vielen Seiten fortgesetzt werden.......
Möglicherweise kennt Herr Rolf Hartmann ja nicht die Akten und hat Sie
nicht
lesen können ? In der VBA-Zeitung stand ja auch nichts davon .
Wenn man sein Wissen nur einseitig vom VBA "bezieht", sind die
Verlautbarungen
des Herrn Rolf Hartmann schon nachvollziehbar ?
Meine Position ist relativ einfach zu erklären.
Wie an TANKSTELLEN dürfen die HILFELEISTER nur eine einzige Preisliste
verwenden. Tiefstpreise für den ADAC oder die Schutzbrief-Assistancen
mit einer
Kalkulation zu Lasten der übrigen Kunden (Selbstzahler oder
Haftpflichtvers.)
ist unseriös und m.E. wettbewerbsrechtlich bedenklich.
Es geht hier um vergleichbare Leistungen - z.B. eine
Abschlepp-Stadtpauschale.
Warum soll hier der ADAC nur 28,50 EUR berechnet erhalten - und der
Selbstzahler
für den völlig-identischen Abschleppfall dann z.B. 623,- EUR ?
Würde diese Preisschaukel ernsthaft untersagt (aber wer wagt es schon,
sich mit
dem ADAC anzulegen ?) und würde der Markt dem freien Spiel der Kräfte
ausgesetzt
werden, so kämen wir zu Verhältnissen wie im TAXI-Gewerbe ?
Auch ADAC-Mitglieder steigen dann in das nächstgelegene Einsatz-Kfz.
Die künstliche Steuerung, welcher Betrieb "vorherbestimmt"
existieren darf, wer
also z.B. einen GELBEN Vertrag erhält und damit mehr Aufträge als der
andere ist
durch die marktbeherrschende Stellung des ADAC sowieso
"überfällig".
Der ADAC müsste sich dann jedoch daran gewöhnen, wie an der TANKSTELLE
für seine Straßenwacht-Kfz auch, hier keinen "Tankwart" zu
Tiefstpreisen zu drängen. Auch
der Tankwart kann ja von den übrigen Kunden statt 90 Cent pro
Diesel-Liter nicht
2,50 EUR pro Liter "ausgleichend" höher berechnen.
Aber - alle VBA-Vorstände sind ja ADAC-Vertragspartner - daher die
Richtung.
Das restliche Abschleppgewerbe hat wohl den Eindruck, dass wir gänzlich
verloren
sind und hier keine Chance mehr auf einen echten und fairen Wettbewerb
haben.
Es ist daher meine persönliche Meinung, dass der VBA eine Gefahr für
die
Demokratie und das faire Wettbewerbsrecht darstellt und nicht auf dem
Boden
der demokratischen Grundordnung fußt.
Aus meiner Sicht hat das Bayr. Zwangsvermittlungssystem im
Abschleppgewerbe
ausgespielt und wird über kurz oder lang scheitern. Hier werde ich noch
den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Europ. Kommission und
die
Gerichte bis hin zum Bundeskartellamt um aktive Unterstützung bitten.
Es sollte Herrn Rolf Hartmann als Vertreter von ISOLI-Deutschland
einleuchten,
dass ein funktionierender Markt auch stabilere und bessere Absatzchancen
ermöglicht, als ein künstlich-geschrumpfter Anbietermarkt mit nur noch
wenigen
Abschlepp- und Pannendienstunternehmern ?
Dieter Pramschüfer
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