Fortsetzung - 3.Teil -  Nur angesehene Partner werden vermittelt ?

In BAYERN hat die verschärfte Listungspraxis in der "Muster-Beispiel-Stadt" zu
folgenden dramatischen Ablauf geführt:

Ein langjähriger, geprüfter VBA-Fachbetrieb konnte in dieser Kleinstadt die
neuen Listungshürden wohl nicht mehr finanziell erfüllen und sah wohl seinen
gesamten Betrieb vor dem Ruin. "Nebenbei" musste er auch noch jahrelang sich
mit dem GELBEN Wettbewerber und "Polizeilieblingsabschleppdienst" herumplagen,
weil die an der Unfallstelle erscheinenden Polizeibeamten möglicherweise sehr
erfolgreich die Vermittlungssteuerung ("Soll ich für Sie den A... holen ?") ein
dramatisch-tiefes Auftragsniveau für seine Abschleppfirma erreicht hatte.

Unter 20% der Autofahrer sind ADAC-Mitglied. Hier fällt es doch dann auf, wenn
jahrelang über 90% GELB angeblich "abgeschleppt" werden wollen ?
(Wollen Sie ein "TEMPO" oder ein "Papiertaschentuch" - ist wohl die richtige
DEMASKIERUNG hierfür ?)

Wohl in einer Kurzschlussreaktion brachte dieser Abschleppunternehmer seine
Ehefrau um und erschoss sich dann. (Sommer 2002)
Den VBA-Herrschaften war dieser Mitgliedsverlust in der Vereinszeitung keine
einzige Zeile wert - natürlich nicht auch deren Hintergründe ?

Dazu kam, dass der zweite geprüfte VBA-Fachbetrieb in dieser Stadt ebenfalls
nicht die neue Listung mehr schaffte und als Wettbewerber ebenfalls ausfiel.
Nun ist der GELBE VBA-Fachbetrieb das einzige VBA-Mitglied in dieser Stadt.

Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Rolf Hartmann dies als positive Verbandsarbeit
des VBA bezeichnen würde ? Immerhin legt er ja dramatisch vor, so als ob die
"Versager" zurecht versagt haben ?

Hierbei sei ja daran erinnert, dass der VBA offen seit Beginn an auch beim
Verkehrservice Thüringen den damaligen bayr. Kriterienkatalog und das
VBA-Listungsmonopol eingeführt haben wollte - und hier die Landeskartellbehörde
den viel "schwächeren" Verkehrsservice-Listungskatalog einforderte.

Nun scheinen im Verkehrsservice-Land Niedersachsen noch andere
Mindestanforderungskriterien als in Hessen-Thüringen-Sachsen  oder in BAYERN
angeblich beschlossen werden ?

Meine Einschätzung ist dahingehend, dass bei Einführung der neuen Bayr.
Mindestanforderungen über 90% der Betriebe in Deutschland nicht gelistet werden
würden.
Dabei ist dann zu beachten, dass die gut-ausgerüsteten ADAC-Plus-Partner-
Betriebe wohl überwiegend die 10% "listungsfähigen" Betriebe stellen würden ?
Hoffentlich versteht jetzt der Leser, wie "schön" der VBA agiert ?

Aus dieser bayr. Sonderrolle ergibt sich jedoch ein weiterer Rechtsbruch.
Nach der Bundesgewerbeordnung benötigt ein Abschlepp- und Pannendienst nur eine
Gewerbeanmeldung.
Mindestanforderungskriterien wie in BAYERN, z.B. Meisterbetriebe mit
Vollzeitmeister für jede Filiale, Mindestfuhrpark mit 2-3 Einsatz- Kfz
(Bergungs-Kfz mit 3,5 to. Nutzlast und 8 mto.-Kran + zweites Bergungs-Kfz mit 2
to. Nutzlast oder Abschleppwagen mit 1 to. Hakenlast bei 5 m Ausladung mit
drehbaren Kran + extra Pannenhilfs-Kfz, wenn die Ausrüstung nach StVZO § 52 Abs.
4 Nr. 2 nicht im Bergungs-Kfz oder Abschleppwagen mitgeführt wird)  , usw......
sind nach der Bundesgewerbeordnung und nach dem Grundgesetz § 12
(Berufsfreiheit)  gesetzwidrig.

Liegt nun ein Abschleppdienst z.B. an der Grenze von Baden-Württemberg zu
BAYERN, so wird der Abschleppdienst aus BW selbst dann nicht in Bayern gelistet
und vermittelt, wenn dieser nur 1 km zur Unfallstelle hat - und der bayr.
gelistete Abschleppunternehmer z.B. 50 km Anfahrtsweg vor sich hat.

In Lindau (BAYERN) haben die beiden dort ansässigen Abschleppdienste, davon
einer ADAC-Vertragspartner gar eine Ausnahmegenehmigung vom Bayr. Modell
bekommen und müssen kein Bergungs-Kfz mit Ladekran vorhalten.
Wo kein Wettbewerber die bayr. Richtlinien erfüllt, hat der "BAYERN-König" wohl
sein Recht verloren und verwirkt ?

In BW gibt es keine Listungskriterien bei der Polizei-Vermittlungsliste.
Der bayr. Abschleppdienst kann sich so problemlos in BW anmelden -
der BW-Abschleppdienst ist  in BAYERN ausgeschlossen, wenn er nicht die hohen
Listungshürden erfüllen kann.

So ergibt sich eine fatale Parallele zu dem längst vergangenen Kleinstaaten.
Wie vor Hunderten von Jahren werden (wirtschaftliche) Grenzen gezogen.
Da dieses Beispiel BW-Bayern (1km zu 50 km Anfahrtsweg) wiederum dem
liegengebliebenen Autofahrer (Fahrzeugberechtigten) verschwiegen wird, ist dies
m.E. wieder ein hervorragendes Beispiel für den "organisierten
Verbraucherbetrug" und ein offener Rechtsbruch zur Bundesgewerbeordnung und dem
Grundgesetz.
Für diese "bandenkriminelle" Listungspraxis  steht der VBA "Gewehr bei Fuß" und
scheint hierauf auch noch Stolz zu sein ?

Seit Jahren versuchen die ADAC-Geschäftsführer z.B. auch in Baden-Württemberg
dem Innenministerium das Verkehrsservice-System "einzureden". Die Beamten haben
die Aktionen der Staatsanwaltschaft in Thüringen genau verfolgt und beobachtet.

Der Geschäftsführer des VSHT in U-Haft und Anklage, Ermittlungsverfahren gegen
einige ADAC-Vertragsabschleppdienste, Hausdurchsuchung bei der Abschleppleid(t)-
zentrale Hermsdorf + Co. (HWK und neuer "Laden") .
Der Geschäftsführer des VSHT war ja gleichzeitig Inhaber der HWK-Abschleppleid-
zentrale.
Legendär sind die "Drohbriefe" des ADAC-Geschäftsführers und
VSHT-Präsidiumsmitglied und auch noch multifunktional gleichzeitigem
VSHT-Beiratsvorsitzenden.

Ich habe den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft in Erfurt die heiklen
Verwicklungen (z.B. Polizeifest Erfurt vom ADAC-Abschleppdienst bezahlt,....)
doch sehr überrascht hat.
Hier darf nicht übersehen werden, dass die großen ADAC-Vertragsabschleppdienste
in Thüringen ja auch gleichzeitig SILBERNE Verträge haben - dies meint Herr Rolf
Hartmann wohl mit "erfolgreicher" Marktplatzierung von Abschleppbetrieben ?

Die meisten aufgedeckten Korruptionsfälle waren mit GELBEN Abschleppdiensten.
Hier sei nur an den Fall in Sachsen erinnert. Auch hier hat ein
VBA-Mitgliedsbetrieb mit ADAC-Vertrag sich so sicher gefühlt, dass er sogar
offen vor Kunden damit geprahlt hatte, er bekomme alle Unfälle von der POLIZEI
zugesteckt, dafür müsse er nur einen "30,- Mark-Schein" hinlegen.
Nachdem diese Prahlerei immer häufiger öffentlicher wurden, sah sich das Landes-
Kriminalamt dann doch wohl zu Ermittlungen veranlasst.
Bezeichnend ist aber, dass die übrige "Sensationspresse" diesen Vorfall
vorenthalten bekam. Mir ist auch nicht bekannt, welche Auswirkungen gegen diese
Polizeidienststelle passiert sind. Nur der GELBE Abschleppdienst ist jetzt weg.
Und der VBA ist "wieder" ein GELBES Mitglied los. (Hier ist nicht der "alte" Fall
aus Dresden gemeint- 8 Polizeibeamte in Haft....)

Sind auch die Artikel und Vorfälle aus dem Raum Frankfurt/Main (FOCUS) vergessen
worden und nicht mehr in Erinnerung ? (Gelb, Gelber,....) Die Liste könnte auf
vielen Seiten fortgesetzt werden.......

Möglicherweise kennt Herr Rolf Hartmann ja nicht die Akten und hat Sie nicht
lesen können ? In der VBA-Zeitung stand ja auch nichts davon .
Wenn man sein Wissen nur einseitig vom VBA "bezieht", sind die Verlautbarungen
des Herrn Rolf Hartmann schon nachvollziehbar ?

Meine Position ist relativ einfach zu erklären.

Wie an TANKSTELLEN dürfen die HILFELEISTER nur eine einzige Preisliste
verwenden. Tiefstpreise für den ADAC oder die Schutzbrief-Assistancen mit einer
Kalkulation zu Lasten der übrigen Kunden (Selbstzahler oder Haftpflichtvers.)
ist unseriös und m.E. wettbewerbsrechtlich bedenklich.
Es geht hier um vergleichbare Leistungen - z.B. eine Abschlepp-Stadtpauschale.
Warum soll hier der ADAC nur 28,50 EUR berechnet erhalten - und der Selbstzahler
für den völlig-identischen Abschleppfall dann z.B. 623,- EUR ?
Würde diese Preisschaukel ernsthaft untersagt (aber wer wagt es schon, sich mit
dem ADAC anzulegen ?) und würde der Markt dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt
werden, so kämen wir zu Verhältnissen wie im TAXI-Gewerbe ?

Auch ADAC-Mitglieder steigen dann in das nächstgelegene Einsatz-Kfz.
Die künstliche Steuerung, welcher Betrieb "vorherbestimmt" existieren darf, wer
also z.B. einen GELBEN Vertrag erhält und damit mehr Aufträge als der andere ist
durch die marktbeherrschende Stellung des ADAC sowieso "überfällig".

Der ADAC müsste sich dann jedoch daran gewöhnen, wie an der TANKSTELLE für seine Straßenwacht-Kfz auch, hier keinen "Tankwart" zu Tiefstpreisen zu drängen. Auch
der Tankwart kann ja von den übrigen Kunden statt 90 Cent pro Diesel-Liter nicht
2,50 EUR pro Liter "ausgleichend" höher berechnen.
Aber - alle VBA-Vorstände sind ja ADAC-Vertragspartner - daher die Richtung.

Das restliche Abschleppgewerbe hat wohl den Eindruck, dass wir gänzlich verloren
sind und hier keine Chance mehr auf einen echten und fairen Wettbewerb haben.
Es ist daher meine persönliche Meinung, dass der VBA eine Gefahr für die
Demokratie und das faire Wettbewerbsrecht darstellt und nicht auf dem Boden
der demokratischen Grundordnung fußt.

Aus meiner Sicht hat das Bayr. Zwangsvermittlungssystem im Abschleppgewerbe
ausgespielt und wird über kurz oder lang scheitern. Hier werde ich noch den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Europ. Kommission und die
Gerichte bis hin zum Bundeskartellamt um aktive Unterstützung bitten.

Es sollte Herrn Rolf Hartmann als Vertreter von ISOLI-Deutschland einleuchten,
dass ein funktionierender Markt auch stabilere und bessere Absatzchancen
ermöglicht, als ein künstlich-geschrumpfter Anbietermarkt mit nur noch wenigen
Abschlepp- und Pannendienstunternehmern ?

Dieter Pramschüfer

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