PAngV - Das Preisangabenrecht ist Teil des Wirtschaftsrechts

Oberste Zielsetzung des Preisangabenrechts ist es, für Preiswahrheit und Preisklarheit zu sorgen. Neben dem Schutz der Mitbewerber und des Wettbewerbs als Institution ist auch der Schutz der Verbraucher von zentraler Bedeutung. Das PAngV ist daher in der Doppelfunktion sowohl für den Verbraucher (Kunden) als auch für den Schutz vor unlauteren Wettbewerb unter den Mitbewerbern.

Nachdem der Wettbewerb vor dem Kunden jedoch durch das Erscheinungsmonopol der Polizei vor Ort (BGH-Urteil über das Verbot des Anbietens an Unfallstellen durch vorbeikommende Abschlepp- und Pannendienstunternehmer) und die in einige Bundesländern zwischengeschalteten Monopol-Vermittlungszentralen (in BAYERN z.B. der GDV aus Hamburg - in Hessen-Thüringen und Sachsen - bald auch Niedersachsen? - über die Verkehrsservice-Vereine unter der "Führungsriege" des ADAC faktisch fast vollständig der Wettbewerb unterbunden ist - die Monopolvermittler (GDV + Verkehrsservice) listen und vermitteln ohne Rücksicht auf die PAngV - obwohl der Vermittler nach PAngV ausdrücklich ebenfalls preisangabenpflichtig ist - erscheint vielen Abschlepp- und Pannendienstunternehmern die Verpflichtung zur Einhaltung der PAngV wie ein "schlechter Scherz" .

Aber auch die Polizei in den übrigen Bundesländern vermitteln ohne Preistransparenz und "kaum" im Interesse der Fahrzeugberechtigten . (GOA)

Viele Abschleppunternehmer nehmen daher den vorsätzlichen Rechtsbruch auf sich, weil das "Vorbild" Verkehrsservice-ADAC - bzw. der GDV in BAYERN und bei der Vermittlung an den BAB-Notrufsäulen der Rechtsbruch vermeintlich legal bis sch....-egal  in der Praxis angewendet wird.

Wir bitten daher die IGA-Mitglieder sich von diesen fortlaufenden Rechtsbrechern zu distanzieren, indem wir IGA-Mitglieder vorbildlich und buchstabengetreu die gesetzlichen Vorgaben der PAngV einhalten.

Das PAngV schreibt den Aushang der Preisliste für die wesentlichen Leistungen in Abschleppunternehmern an den Einsatz-Kfz (von außen sichtbar) - also - am Besten auf der Beifahrerseite - wo die Kunden üblicherweise in den Einsatz-Kfz eintreten - vor. Dazu muss die Preisliste im Geschäftslokal (Büro) aushängen.

Das Musterpreisverzeichnis schreibt vor, dass
1. der Einsatzwagen mit Fahrer pro 1/2 Stunde
2. ob alle km incl.    oder + gefahrene EUR/km
3. der (evtl.) Beifahrer pro 1/2 Stunde
4. die Zuschläge (bei Nacht / samstags/ Sonn- u. Feiertags) pro 1/2 Std.
auszuweisen im Preisverzeichnis auszuweisen sind.

Selbstverständlich sind in der Preisliste alle Beträge incl. Mwst. und incl. Hakenlastversicherung anzugeben.

Daneben sind auch die Standgebühren - Preisangaben vor dem Betriebsgelände - "an der Schwelle der Einfahrt" deutlich lesbar anzubringen.

In der Praxis steckt der "Teufel" trotzdem im Detail, wenn findige und zweifelhafte Abschleppunternehmer Zusatzpositionen "erfinden" wie z.B. Besenschwingen und aufkehren 80,-. So können günstige Abschlepptarife in der Preisliste vorgetäuscht werden und dann tatsächlich mit den "Nebenkosten" in Wirklichkeit doppelt so hohe Preise berechnet werden. Aus diesem Grund empfehlen wir,  g e r i n g e   Mengen Ölbinder (1 ltr.) und geringe Mengen an Scherben und Plastik-Blech-Resten (1 ltr.) im Grundpreis als enthalten anzugeben und erst ab 10 ltr. Ölbindemittel eine pauschale Zusatzberechnung vorzunehmen. Selbstverständlich ist auch das "Besenschwingen" und der "Schaufeleinsatz" als Bestandteil des Std.-Verrechnungssatzes enthalten.

Zulässig ist bei der 1/2 Std. - Preisangabe zu vermerken, dass der Mindest-Einsatzpreis 1 Std. beträgt - auch wenn die reine Einsatzzeit von der Abfahrt bis zur Rückkehr zum Betriebsgelände - bis zu dem Zeitpunkt berechnet wird, zu der das Einsatz-Kfz und der Personal wieder für den nächsten Einsatz abfahrbereit ist. D.h.  Notwendige Rüstzeiten, Wiederauftanken, Reinigen der Einsatz-Mittel, usw.... gehören zur Einsatzzeit. Problematisch wird es immer wieder, wenn aufwendige weitere Kundengespräche und Kundenwartezeiten das Einsatzpersonal (und das Einsatz-Kfz ?) binden . Nicht selten "will" der abgeschleppte Kunde um 3.00 Uhr auf dem Betriebsgelände auf "Onkel Kurti" 1-2 Std. warten und dann in aller Ordentlichkeit sein Kfz ausräumen, Radio und Zubehör ausbauen, usw.....   Machen Sie den Kunden daher vor der Rückkehr auf das Betriebsgelände rechtzeitig darauf aufmerksam, dass außerhalb der normalen Öffnungszeiten (8.00-16.00 Uhr von Montag bis Freitag) das Betriebsgelände für Kunden geschlossen ist und jeder Zutritt und jede Zusatzarbeit (z.B. Verladen auf Anhänger) gesondert bestellt und berechnet wird.

Bitte beachten Sie daher die vorbildliche Preisauszeichnung der Firma Albrecht. Nicht nur im Internet unter

 - sondern auch in jedem Einsatz-Kfz ist von außen sichtbar die Preisliste offengelegt. Die Preise sind keine Empfehlung der IGA, sondern stellen nur die örtliche Kalkulation der Firma Albrecht im Großraum Rottweil, Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen (Baden-Württemberg) dar.

Wir empfehlen den Muster-Preislistenrahmen - anzufordern beim IGA-Vorstand.

Dieter Pramschüfer

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