PAngV - Das Preisangabenrecht ist Teil
des Wirtschaftsrechts
Oberste Zielsetzung des Preisangabenrechts
ist es, für Preiswahrheit und Preisklarheit zu sorgen. Neben dem Schutz
der Mitbewerber und des Wettbewerbs als Institution ist auch der Schutz
der Verbraucher von zentraler Bedeutung. Das PAngV ist daher in der
Doppelfunktion sowohl für den Verbraucher (Kunden) als auch für den
Schutz vor unlauteren Wettbewerb unter den Mitbewerbern.
Nachdem der Wettbewerb vor dem Kunden jedoch durch das
Erscheinungsmonopol der Polizei vor Ort (BGH-Urteil über das Verbot des
Anbietens an Unfallstellen durch vorbeikommende Abschlepp- und
Pannendienstunternehmer) und die in einige Bundesländern
zwischengeschalteten Monopol-Vermittlungszentralen (in BAYERN z.B. der
GDV aus Hamburg - in Hessen-Thüringen und Sachsen - bald auch
Niedersachsen? - über die Verkehrsservice-Vereine unter der "Führungsriege"
des ADAC faktisch fast vollständig der Wettbewerb unterbunden ist - die
Monopolvermittler (GDV + Verkehrsservice) listen und vermitteln ohne Rücksicht
auf die PAngV - obwohl der Vermittler nach PAngV ausdrücklich ebenfalls
preisangabenpflichtig ist - erscheint vielen Abschlepp- und
Pannendienstunternehmern die Verpflichtung zur Einhaltung der PAngV wie
ein "schlechter Scherz" .
Aber auch die Polizei in den übrigen Bundesländern vermitteln ohne
Preistransparenz und "kaum" im Interesse der
Fahrzeugberechtigten . (GOA)
Viele Abschleppunternehmer nehmen daher den vorsätzlichen Rechtsbruch
auf sich, weil das "Vorbild" Verkehrsservice-ADAC - bzw. der
GDV in BAYERN und bei der Vermittlung an den BAB-Notrufsäulen der
Rechtsbruch vermeintlich legal bis sch....-egal in der Praxis
angewendet wird.
Wir bitten daher die IGA-Mitglieder sich von diesen fortlaufenden
Rechtsbrechern zu distanzieren, indem wir IGA-Mitglieder vorbildlich und
buchstabengetreu die gesetzlichen Vorgaben der PAngV einhalten.
Das PAngV schreibt den Aushang der Preisliste für die wesentlichen
Leistungen in Abschleppunternehmern an den Einsatz-Kfz (von außen
sichtbar) - also - am Besten auf der Beifahrerseite - wo die Kunden üblicherweise
in den Einsatz-Kfz eintreten - vor. Dazu muss die Preisliste im Geschäftslokal
(Büro) aushängen.
Das Musterpreisverzeichnis schreibt vor, dass
1. der Einsatzwagen mit Fahrer pro 1/2 Stunde
2. ob alle km incl. oder + gefahrene EUR/km
3. der (evtl.) Beifahrer pro 1/2 Stunde
4. die Zuschläge (bei Nacht / samstags/ Sonn- u. Feiertags) pro 1/2
Std.
auszuweisen im Preisverzeichnis auszuweisen sind.
Selbstverständlich sind in der Preisliste alle Beträge incl. Mwst. und
incl. Hakenlastversicherung anzugeben.
Daneben sind auch die Standgebühren - Preisangaben vor dem Betriebsgelände
- "an der Schwelle der Einfahrt" deutlich lesbar anzubringen.
In der Praxis steckt der "Teufel" trotzdem im Detail, wenn
findige und zweifelhafte Abschleppunternehmer Zusatzpositionen
"erfinden" wie z.B. Besenschwingen und aufkehren 80,-. So können
günstige Abschlepptarife in der Preisliste vorgetäuscht werden und
dann tatsächlich mit den "Nebenkosten" in Wirklichkeit
doppelt so hohe Preise berechnet werden. Aus diesem Grund empfehlen wir,
g e r i n g e Mengen Ölbinder (1 ltr.) und geringe Mengen
an Scherben und Plastik-Blech-Resten (1 ltr.) im Grundpreis als
enthalten anzugeben und erst ab 10 ltr. Ölbindemittel eine pauschale
Zusatzberechnung vorzunehmen. Selbstverständlich ist auch das
"Besenschwingen" und der "Schaufeleinsatz" als
Bestandteil des Std.-Verrechnungssatzes enthalten.
Zulässig ist bei der 1/2 Std. - Preisangabe zu vermerken, dass der
Mindest-Einsatzpreis 1 Std. beträgt - auch wenn die reine Einsatzzeit
von der Abfahrt bis zur Rückkehr zum Betriebsgelände - bis zu dem
Zeitpunkt berechnet wird, zu der das Einsatz-Kfz und der Personal wieder
für den nächsten Einsatz abfahrbereit ist. D.h. Notwendige Rüstzeiten,
Wiederauftanken, Reinigen der Einsatz-Mittel, usw.... gehören zur
Einsatzzeit. Problematisch wird es immer wieder, wenn aufwendige weitere
Kundengespräche und Kundenwartezeiten das Einsatzpersonal (und das
Einsatz-Kfz ?) binden . Nicht selten "will" der abgeschleppte
Kunde um 3.00 Uhr auf dem Betriebsgelände auf "Onkel Kurti"
1-2 Std. warten und dann in aller Ordentlichkeit sein Kfz ausräumen,
Radio und Zubehör ausbauen, usw..... Machen Sie den Kunden
daher vor der Rückkehr auf das Betriebsgelände rechtzeitig darauf
aufmerksam, dass außerhalb der normalen Öffnungszeiten (8.00-16.00 Uhr
von Montag bis Freitag) das Betriebsgelände für Kunden geschlossen ist
und jeder Zutritt und jede Zusatzarbeit (z.B. Verladen auf Anhänger)
gesondert bestellt und berechnet wird.
Bitte beachten Sie daher die vorbildliche Preisauszeichnung der Firma
Albrecht. Nicht nur im Internet unter
- sondern auch in jedem Einsatz-Kfz ist von außen sichtbar die
Preisliste offengelegt. Die Preise sind keine Empfehlung der IGA, sondern
stellen nur die örtliche Kalkulation der Firma Albrecht im Großraum
Rottweil, Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen (Baden-Württemberg)
dar.
Wir empfehlen den Muster-Preislistenrahmen - anzufordern beim
IGA-Vorstand.
Dieter Pramschüfer |