VBA-Preisvorschriften?


Der VBA versucht seit "Jahr und Tag" durch die "Hintertür" der Preis- und
Strukturumfrage, die von den "ominösen Verbands-geschulten" Sachverständigen
darauf eingeschworen werden, im Markt zu platzieren.
Hier regt sich immer wieder der Verdacht, dass den außerordentlichen
Sachverständigen-Mitgliedern eine Instrument gegen die Abschleppunternehmer in
die Hand gegeben werden soll.

Ich behaupte deshalb, die Ungültigkeit der Preis- und Strukturumfrage des VBA.

Auf den folgenden Zeilen werde ich begründen, warum ich diese Einschätzung
getroffen habe. Die VBA-Umfrageergebnisse stimmen nicht mit den überwiegend -
vorliegenden Rechnungskopien überein.

Es ist zwar richtig, dass diese Umfragewerte auch dann als richtig und allgemein
gültig angesehen werden können, wenn sich nicht alle Mitgliedsbetriebe an der
Umfrage beteiligen würden (was niemals zu erreichen sein wird) .
Diese Behauptung stellt Herr Horst Bergen - seines Zeichens als vom VBA
ernannter "Abschlepp- und Berge-Sachverständiger" auf.

Die IGA hat jedoch seit Jahren festgestellt, dass die Umfrage des VBA nicht mit
den tatsächlich erstellten Rechnungen übereinstimmt, die von
VBA-Mitgliedsbetrieben vorliegen.
Ein besonders krasses Missverhältnis hat insbesondere ein Aktivist des VBA aus
NRW zustande gebracht. Dieses VBA-Mitglied berechnet für seinen
LKW-Unterfahrliftabschleppwagen (3-Achser) statt unter 200,- EUR pro Std. über
351,- EUR netto - für das Zusatzpersonal fast 80,- EUR/Std. netto - statt nur
ca. 45,- EUR / Std. netto wie in der VBA-Preisumfrage behauptet worden ist.

Dem VBA und auch Herrn Horst Bergen (im Auftrag der KRAVAG-Versicherung) sind
diese tatsächlichen Abweichungen von der "fiktiven" Preis- und Strukturumfrage
bestens bekannt.
Die Preis- und Strukturumfrage wird auf der Basis einer sog. "Selbstauskunft"
der mitwirkenden VBA-Mitgliedsbetriebe erstellt. Ich habe seit Jahrzehnten dem
VBA vorgeworfen, dass diese Preisumfrage mit den tatsächlich-erstellten
Rechnungen nicht übereinstimmt.

Ich bat Herrn Bergen und den VBA auch um Auskunft, wie viele Gutachten er denn
insbesondere im Auftrag der Versicherungen gegen VBA-Mitgliedsbetriebe und gegen
Nicht-VBA-Mitgliedsbetriebe erstellt ?
Die hohe Auslastung des H.Bergen ist für mich ein "Anfangsverdacht", dass die
überwiegende Anzahl der tatsächlichen Rechnungen nicht  mit der Preis- und
Strukturumfrage übereinstimmt - also der VBA-Preisumfrage eine echte
Aussagekraft nicht erteilt werden kann.

Schon vor über 15 Jahren hatte ich vorgeschlagen, die Umfrage auf der Basis der
tatsächlich-geschriebenen Rechnungen zu erstellen.
Gerade Herr Bergen hat von den Versicherungen und auch von den Landgerichten
viele Rechnungen vorliegen. Wenn dieser Sachverständige nun auf der Basis der
vorliegenden Rechnungen eine Preisumfrage erstellt, dürften erheblich höhere und
vor allem stark unterschiedliche Rechnungen gemessen werden.
Es dürfte kann keine Rede mehr davon sein, dass angeblich über 90 % der
"Umfrage-Rechnungen" den Durchschnittswert der VBA-Preisumfrage treffen.
ÜBERTREFFEN wäre tatsächlich wohl der richtige Ausdruck aus der Praxis ?

Aber dieser Sachverständige benötigt ja eine tiefe Preisumfrage, damit er einen
großen Teil der tatsächlich-höheren Rechnungen als überhöht bezeichnen kann -
und er hier als Sachverständiger eine niedrige Vergleichsbasis erhält.
Dieser Sachverständige ist daher m.E.  h o c h g r a d i g  befangen und nicht
tragbar. Sein Eigeninteresse liegt offen zutage.

Immer wieder muss ich auf mein erstes Telefonat mit einem VBA-Aktivisten
zurückkommen. Weil ich mich 1989 schon über die "Falschheit" der
VBA-Preisumfrage beschwerte und seitdem Belege sammelte, bekam ich einen Anruf
des "Oberbayern".
Hierin teilte er mir mit, "dass ich doch als VBA-Mitglied mich an der
VBA-Preisumfrage orientieren solle - also diese Umfrage als meine Preisliste
ausweisen solle. Auch er wisse, dass die notwendigen Preise höher liegen, als
die Umfrage ermittelt habe. Optisch müssen "wir" nun mal vor den
Versicherungs-Schadenbüros und ausländischen Speditionen günstig erscheinen.
Hier werde mächtig Druck auf den VBA ausgeübt, die Preise in Deutschland tiefer
zu drücken.
Ich solle es daher so machen wie er, eben zwei Stunden berechnen, wenn eine Std.
geleistet wurde, dann stimmt es ja wieder." (Originalzitat-Ende)

Meine Antwort war ein eisiges NEIN. Seitdem erfolgte kein Anruf des "Oberbayern"
mehr an mich. Seit dieser Zeit war es absehbar, dass es zu einem Dauerstreit
kommen und nie mehr friedlich enden wird. Es wurde aus vielen Positionen heraus
versucht, mich zu diskreditieren.

Ich bin möglicherweise der einzige Abschleppunternehmer in BAYERN, der sich der
neuen MONOPOL-Listung widersetzt und dagegen hält. Nachdem über 70% der
Auftragsvermittlungen über die Polizei/GDV laufen, ist dieser Auftragseinbruch
dramatisch und ein schwerer wirtschaftlicher Schaden für mich persönlich.

Der jetzige Kriterienkatalog in BAYERN hat zu einer realen Preissteigerung der
gelisteten bayr. Abschleppunternehmer geführt. Die Abschleppunternehmer müssen
ja die Kosten für ihre neuen Einsatz-Kfz wieder "hereinbekommen", nachdem die
7,49 to. zGG immerhin jahrelang "günstig" (siehe Preisumfrage mit 2,79 to.
Nutzlast auch vom VBA behauptet werden konnten). 
Hier sind wieder einmal insbesondere VBA-Mitgliedsbetriebe aus dem Raum Passau
aufgefallen.

Um tatsächlich 3,5 to. Nutzlast und 8mto.-Kran zu schaffen, sind
LKW-Autotransporter (Bergungs-Kfz) mit mehr als 13 to. zGG notwendig.
Dabei wiegen 99% der PKW unter 1500 kg tatsächliches Leergewicht. (nicht zGG)

Auch behauptet ja die VBA-Preis- und Strukturumfrage, dass 2-,3- und 4-Achser
Unterfahrlift-Abschleppwagen, wie auch 2- und 3-Acher Haken-Abschleppwagen die
in der Umfrage angegebenen LKW-Gewichts-Leistungsgrenzen schaffen ?

Der 3-Achs-Unterfahrlift-Abschleppwagen eines oberbayrischen VBA-Aktivisten ist
in einem Sachverständigen-Gutachten des TÜV als untauglich befunden worden, z.B.
4 to. Hakenlast bei 80 km/h zu schaffen. Der TÜV hat bei einem Vergleichsversuch
mit einem 4-Achs-Unterfahrlift-Abschleppwagen festgestellt, dass die
Lenkfähigkeit des relativ-kurzen MAN-3-Achs-Fahrgestells nicht ausreichend
gewährleistet ist - also eine Straßenverkehrsgefährdung .
Dieses TÜV-Gutachten hält der oberbayrische VBA-Aktivist "verborgen" .

Warum wird der Mehrheit "verschwiegen", dass oft notwendige 9 to.
Vorderachslast eine ebenfalls 9 to. notwendige HAKENLAST ergeben - und dies
zweifelsohne nur gut-aufgebaute 4-Achs-LKW-Abschleppwagen schaffen ?

Zieht man diesen Aspekt heran, ist die Preis- und Strukturumfrage des VBA
offener Betrug und eine massive Täuschung.

Gleichlautend sind z.B. auch die Abschleppwagen im Leistungsbereich bis 2,79 to.
Diese Fahrzeuge haben bis zu 1,85 to. Vorderachslast.
Also hätten in der Preis- und Strukturumfrage mindestens nur Abschleppwagen mit
über 1,9 to. Hakenlast teilnehmen dürfen. Tatsächlich fordert der VBA auch zur
Listung in BAYERN nur lächerliche 1 to. Hakenlast, was gerade mal für leichte
PKW bis 2 to. zGG ausreichen würde. Im Kriterienkatalog des Arbeitskreises
Abschleppen Oberbayern (Polizeipräsidium Oberbayern aus München) steht dann die
fatale "Geschichte" , dass ein nach dem bayr. Modell "zulassungstauglicher"
Abschleppwagen in der Leistungsklasse bis 2,8 - bzw. 3,5 to. zGG über einen
drehbaren Kran mit 1 to. Hakenlast bei 5 m Ausladung verfügen muss.
Trotzdem listen die "falschen" Sachverständigen für das sog. "bayr. Modell"
Abschleppwagen ohne drehbaren Kran mit 1 to. Hakenlast bei 5 m Ausladung.

Möglicherweise hat hier der "OBERBAYER" selbst einen Abschleppwagen mit
Unterfahrlift-Heckbrille und Ladekran von 1 to. Hakenlast bei 5 m Ausladung ?
Vielleicht gar mit Allradantrieb ? Kommt dies als nächste bayr. Vorschrift ?

Ich will an diesen wenigen Beispielen nur darlegen, dass eine "oberflächliche"
Preis- und Strukturumfrage keine Aussagekraft hat - und dies in mehrfacher
Hinsicht.

Dieter Pramschüfer

© 2006 by IGA-Verein e.V.